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Ergänzende Urwahl / Urwahl

Wenn nicht mehr Personen zur Kandidatur bereit als Stimmen zu vergeben sind, so ist die Wahl als ergänzende Urwahl durchzuführen. Wenn es gar keine Kandidaten gibt spricht man von Urwahl.
Die Wählerinnen und Wähler können sowohl die auf dem Stimmzettel bereits aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten ankreuzen als auch ergänzend dazu weitere Namen hinzufügen.

Beispiel:
Für den Pfarreirat werden aus ihrer Gemeinde 2 Personen gewählt und die Kandidatenliste hat nur eine oder zwei Personen zur Auswahl. Dann wird die Wahl in Ergänzender Urwahl durchgeführt.
Das heißt: Sie haben 2 Stimmen.
Diese können Sie auf die gesetzten Kandidaten oder auf Kandidaten, die Sie ergänzen verteilen.
Also die zwei Kandiaten auf der Liste, oder zwei Ergänzte, oder ein gesetzter und ein ergänzter Kandidat.
Hat der Stimmzettel nur einen gesetzten Kandidat, dann müssten Sie wenigstens für Ihre 2. Stimme einen Kandidat ergänzen.

Wen dürfen Sie als Kandidat ergänzen?
Die Person muss zu Ihrer Gemeinde gehören, also im Gemeindegebiet wohnen und katholisch sein.
Für den Pfarreirat und den Gemeindeausschuss muss sie 14 Jahre und für den Verwaltungsrat 18 Jahre alt sein.

Wie müssen Sie einen Kandidaten ergänzend angeben?
Mit Nachnamen, Vornamen und Anschrifft. Und deutlicher Schrift.
Ohne Vornamen wissen wir nicht ob Vater oder Sohn oder Großmutter gemeint ist.
Ohne Anschrift - da könnte es noch eine weiter Person mit dem selben Namen geben.
Und, wenn im selben Haus zwei Personen mit dem gleichen Namen wohnen, könnten Sie uns mit der Altersangabe helfen, die Person eindeutig zuzuordnen.

 

 

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